Gesetzliche Untersuchungen

Die Hauptuntersuchungen werden durchgeführt von:

Prüfzeiten

Dienstag, Donnerstag, Freitag
15:00 Uhr  - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Wir sind anerkannter Betrieb für folgende Prüfungen:

 

HU - Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Die Prüfingenieure des Ing.-Büro Borst & Fink führen im Auftrag der KÜS wöchentlich Prüfungen auf unserem Betriebsgelände durch, so dass wir die Abnahme der HU-Prüfung anbieten können. Gerne bereiten wir Ihr Fahrzeug auf die anstehende HU vor und beseitigen schon vorab etwaige Mängel, so dass Ihrer neuen Plakette nichts mehr im Wege steht.

 

AU - Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), daher werden beide Prüfungen zusammen durchgeführt (für Fahrzeuge aller Klassen - Diesel oder Benzin).

 

SP - Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO

Prüfung aller sicherheitsrelevanten, verschleiß- und reparaturanfälligen Fahrzeugteile wie Reifen, Bremsanlage, Fahrgestell, Fahrwerk etc.

 

 FSP - Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräteprüfung nach § 57b StVZO

Prüfung von…

…Geschwindigkeitsbegrenzern nach §57d

…Prüfung von Fahrtenschreibern (analog und digital)

Gerätereparatur

Gerätediagnose

 

UVV - Betriebs- und Sicherheitsprüfung nach BGV D29

Im Zuge der Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung) werden alle sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten und Aufbauten geprüft. Als anerkannter Betrieb ist die Reichhardt KFZ-Reparaturen GmbH autorisiert, die UVV-Prüfungen für Nutzfahrzeuge abzunehmen und die entsprechende Prüfbescheinigung auszustellen.